Mit dem neuen Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) werden Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer Prüforganisationen ab 2017 alle neuen Antragsteller auf Pflegeleistungen persönlich anhand eines Fragenkatalogs auf den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit hin überprüfen. Entsprechend des Gutachtens entscheidet dann die zuständige Pflegekasse, ob sie ihrem Versicherten einen Pflegegrad zubilligt oder seinen Antrag ablehnt.
Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer mit dem neuen Begutachtungsinstrument NBA nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, seelischen Krankheit oder Behinderung für den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Ablauf des Alltags voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen, werden als pflegebedürftig angesehen.
Zum Erhalt von Leistungen muss ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden!
Ergänzende Leistungen:
Pflegegrad 1
Gering beeinträchtigte Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Voraussetzungen:
Pflegegrad 2
Erheblich beeinträchtigte Selbständigkeit (27 bis < 47,5 Punkte)
Voraussetzungen bei rein körperlicher Notwendigkeit:
Voraussetzungen mit psychologischer Erkrankung (z.B. Demenz):
Pflegegrad 3
Schwer beeinträchtigte Selbständigkeit (47,5 bis < 70 Punkte)
Voraussetzungen bei rein körperlicher Notwendigkeit:
Voraussetzungen mit psychologischer Erkrankung:
Pflegegrad 4
Am schwersten beeinträchtigte Selbständigkeit (70 bis <90 Punkte)
Voraussetzungen:
Voraussetzungen bei psychologischer Erkrankung:
Pflegegrad 5
schwerst beeinträchtigte Selbstständigkeit mit außergewöhnlich
hohen Pflegeanforderungen (90 bis 100 Punkte)
In diesem Pflegegrad wird hinsichtlich der Voraussetzungen nicht mehr zwischen Menschen mit und ohne psychologischen Erkrankungen unterschieden.
Voraussetzungen:
Pflegeleistungen müssen grundsätzlich durch den Bedürftigen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen wird nach geraumer Zeit ( Frist für Terminangebot: 2 Wochen, 1 Woche, wenn sich der Patient im Krankenhaus, Hospiz oder einer Reha-Einrichtung befindet) in persönlicher Begutachtung über das Vorliegen und den Umfang der Pflegebedürftigkeit entschieden. Das Ergebnis teilt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen mit.
Bei der Antragstellung wählt der Versicherte aus folgenden Leistungsmöglichkeiten:
a) Pflegesachleistungen:
Leistungen werden komplett durch einen Pflegedienst als Partner der Pflegekasse erbracht
b) Kombinationsleistungen:
Sachleistungen werden durch einen Pflegedienst erbracht, es erfolgt eine prozentuale Auszahlung (ca. 50% ) des Restbetrages für die Vergütung der privat helfenden Personen
c) Pflegegeld:
der Versicherte zahlt mit dem Pflegegeld komplett die Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft, die von Privatpersonen erbracht werden
Bezieht der Versicherte Pflegegeld, muss er bei PG 2 und 3 halbjährlich, bei PG 4 und 5 vierteljährlich einen professionellen Beratungseinsatz für die pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, ansonsten droht der Verlust der Geldleistung. Der Einsatz wird vom Versicherten finanziert.
Pflegegeld wird nicht gezahlt bei:
ambulant (Pflegegeld)
Pflegegrad | Regelsatz |
1 | 0 |
2 | 316,00 |
3 | 545,00 |
4 | 728,00 |
5 | 901,00 |
ambulante Sachleistung in der häuslichen Pflege
Pflegegrad | Regelsatz |
1 | 0 |
2 | 689,00 |
3 | 1.298,00 |
4 | 1.612,00 |
5 | 1.995,00 |
Über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege (jährlich bis zu 1.612,00 € tatsächlich entstandener Kosten in max. sechs Wochen für Personen, die bereits mehr als 6 Monate gepflegt haben), Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege und unseren Kooperationspartner im stationären Pflegebereich beraten wir Sie jederzeit gern persönlich und individuell.
Unsere Mitarbeiterinnen kümmern sich um Ihre Wünsche des Einkaufs, der Mahlzeitzubereitung, des Wäscheservice, der Wohnungs- und Fensterreinigung, Rezepteinlösung usw.
Wünschen Sie es, organisieren wir Friseur, Fußpflege Kosmetik, Massage, mobilen Optiker usw. im Hausbesuch oder übernehmen / vermitteln den Fahrdienst. Wir begleiten Sie auf Wunsch außer Haus.
Wöchentlich finden organisierte Treffen im Gemeinschaftsraum statt, der auch jederzeit für private Zwecke genutzt / gemietet werden kann.
Ein kleiner Bibliotheksbestand lädt zur Lektüre ein, Gesellschaftsspiele stehen zur Verfügung.
Gästezimmer ermöglichen die kurzzeitige Unterbringung Ihres Besuches ganz in Ihrer Nähe.
Unsere Hausmeister des Vertrauens (Christian Müller, Rainer Schenkel, Volker Schmidt, Frank Schumann) bemühen sich in den Häusern Vordere Schlobachstr.5-7, Böhlitz-Ehrenberg und im Wohnkomplex Wahren, Georg-Schumann-Str.306-312 um ein Wohnen ohne technische Störungen und in angenehmer Atmosphäre.
Zu unseren Sprechzeiten werden Sie kompetent zu Ihrem jeweiligen Problem (Verträge, Leistungen, technische Hilfen, Pflegehilfsmittel, Wohnraum, Kontakte) in unserem Büro in Leipzig Wahren beraten. Auf Wunsch und nach Terminabsprache beraten wir Sie auch in Ihrer Häuslichkeit oder am Firmensitz.
In Akutfällen erreichen Sie uns über
Handy: 0177 37 87 269
rund um die Uhr.